Die KI-Verordnung (AI Act) betrifft alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, nutzen oder anbieten, insbesondere solche mit Hochrisiko-Anwendungen wie im Gesundheitswesen oder Finanzsektor. Auch Nutzer generativer KI-Systeme wie ChatGPT müssen die KI-Grundlagen verstehen, um Risiken zu erkennen und ethische sowie rechtliche Vorgaben einzuhalten. Artikel 4 der KI-Verordnung (EU AI Act) fordert explizit, dass Anbieter und Betreiber (also Nutzer) von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden (sowie ggf. Auftragnehmer), die mit dem Betrieb und/oder der Nutzung von KI-Systemen befasst ist, über eine ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Dabei rückt ein zentraler Punkt in den Fokus: der Nachweis von ausreichenden KI-Kompetenzen. Unternehmen sind somit verpflichtet, ihre Mitarbeitenden, die KI nutzen, entsprechend zu schulen und diese Maßnahmen zu dokumentieren, etwa durch Bescheinigungen. Die Inhalte der Schulungen müssen regelmäßig aktualisiert werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Anforderungen und Inhalte an den zu erbringenden Kompetenznachweis werden in der KI-Verordnung nicht spezifiziert. Unsere speziell für Art. 4 der KI-Verordnung konzipierte Schulung bietet eine Einführung in die grundlegenden Aspekte der KI und vermittelt notwendige Kompetenzen im Umgang mit KI.